Hauptnavigation

Bedingungen für den Bezug der Abo-Monatskarte KIELIUS

Kielius Bus

Im Rahmen der geltenden Tarif- und Beförderungsbedingungen kann die Monatskarte im KIELIUS für Erwachsene auch im Jahresabonnement bezogen werden. Es liegt für 12 Monate jeweils ein reduzierter Preis einer normalen Monatskarte zugrunde. Beim Abonnement wird dieser Betrag in Teilbeträgen von 1/12 im Wege des SEPA-Lastschriftverfahrens vom Konto der Abonnent:innen abgebucht. Im Übrigen gelten die nachstehenden Bedingungen:

1. SEPA-Lastschriftmandat

Voraussetzung für den Bezug von Monatskarten im Abonnement ist, dass der DB Vertrieb GmbH mit der Onlinebestellung ein SEPA-Mandat erteilt wird, um das jeweilige Fahrgeld zu Beginn des Monats von einem Bankkonto abzubuchen.

Die Abonnent:innen verpflichten sich, für eine ausreichende Deckung des Kontos Sorge zu tragen. Kann der monatliche Einzugsbetrag nicht fristgemäß abgebucht werden, sind zusätzlich entstehende Kosten (z. B. Bankgebühr) von den Abonnent:innen/Kontoinhaber:innen zu tragen.

Die Abobetreuung kann das Vertragsverhältnis fristlos kündigen, falls die Abonnent:innen nach einer Mahnungsfrist von 14 Tagen nicht unverzüglich für einen Ausgleich sorgt.

2. Beginn des Abonnements

Die Teilnahme am Abonnement ist vom 1. eines jeden Monats an möglich. Voraussetzung ist, dass die Bestellung mit der Einzugsermächtigung bis zum 15. des Vormonats bei der Abobetreuung vorliegt. Das Abonnement gilt zunächst für 12 Monate.

3. Ausgabe

Die Ausgabe erfolgt in 12 einzelnen Monatskarten, die den Abonnent:innen rechtzeitig zugeschickt werden. Die Abonnent:innen haben die Vollständigkeit und Richtigkeit der Fahrkarten zu überprüfen und eventuelle Beanstandungen der DB Vertrieb GmbH anzuzeigen. Die sichere Aufbewahrung der Fahrkarten geht zu Lasten der Abonnent:innen.

4. Gültigkeit

Abonnement-Zeitkarten sind im Rahmen des KIELIUS Tarifes erhältlich. Abonnement-Monatskarten gelten für den aufgedruckten Gültigkeitszeitraum und berechtigen zur beliebig häufigen Benutzung an allen Tagen in den jeweils gelösten Zonen.

5. Änderungen

4.1. Konto
Soll das Entgelt von einem anderen Konto abgebucht werden, ist dies der Abobetreuung bis zum 15. des Vormonats schriftlich, mit der Unterschrift des Kontoinhabers und mit Bezug auf das erteilte SEPA-Mandat (Mandatsreferenz) mitzuteilen.

4.2. Personalien
Die Abonnent:innen sind verpflichtet, Änderungen des Namens oder der Anschrift der Abobetreuung unverzüglich anzuzeigen.

4.3. Geltungsbereich
Änderungen des Geltungsbereiches der Abonnementkarten sind nur zum 1. eines Monats möglich. Entsprechende Wünsche sind der Abobetreuung bis zum 15. des Vormonats anzuzeigen. Ändert sich hierdurch auch der Abonnementpreis, so wird der neue Preis ab Gültigkeit der Änderungen automatisch abgebucht.

6. Verlängerung

Das Abonnement hat eine Gültigkeit von mindestens zwölf Monaten entsprechend dem Aufdruck. Es verlängert sich automatisch, wenn es nicht zum 15. des Vormonats gekündigt wird.

7. Kündigung

  • Das Abo kann jederzeit zum Monatsende beendet werden – ein formloses Schreiben an Ihren Abo-Vertragspartner DB Vertrieb per Post oder E-Mail genügt oder nutzen Sie unser Kündigungsformular. Geht es bis zum 15. ein, wird die Kündigung zum Ende des laufenden Monats wirksam. Haben Sie Ihr Abo länger als 3 Monate, entstehen Ihnen keine Zusatzkosten – garantiert.
  • Bei einer Kündigung in den ersten 3 Monaten zahlen Sie nur die Differenz zwischen Monatskarte und Abo-Monatskarte für die tatsächlich genutzten Monate nach (Nachberechnung). So sparen Sie zwar nichts, zahlen aber auch nichts drauf.

Gekündigte Abokarten sind der Abobetreuung von DB Vertrieb bitte unverzüglich per Einschreiben zurückzusenden.

8. Verfahren in besonderen Fällen

7.1. Fahrgeldrückerstattung
Für nicht ausgenutzte oder verlorengegangene übertragbare Abonnementkarten wird kein Ersatz geleistet. Bei Verlust einer personengebundenen Karte wird gegen eine Gebühr von 36 Euro einmalig pro Jahr eine Ersatzkarte ausgestellt.

7.2. Tarifänderungen
Wird im Falle von Tarifänderungen das Abonnement seitens der Abonnent:innen nicht gemäß 6. gekündigt, so wird es unter entsprechender Anpassung der Abbuchungsbeträge ab der Gültigkeit der Tarifänderung unverändert weitergeführt.