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Mobil mit Handicap

Menschen mit Mobilitätseinschränkung stellen für uns eine bedeutende Kundengruppe dar. Auf die speziellen Bedürfnisse von Menschen mit Handicap gehen wir deshalb sensibel ein. Wir begegnen unseren Fahrgästen mit Freundlichkeit und Respekt. Dabei versuchen wir, auf die individuellen Bedürfnisse unserer Kunden zu reagieren, denn schließlich kann eine Mobilitätseinschränkung ganz verschiedene Ursachen haben. Auch gesunde Menschen sind bisweilen in ihrer Mobilität eingeschränkt. So verändert auch schon ein Kinderwagen die Bedürfnisse eines Fahrgastes.

Schauen Sie sich hier unseren kurzen Clip zum Thema Barrierefreiheit bei DB Regio Bus an:

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Mitnahme von Fahrgästen mit (Elektro-)Rollstuhl

Mobilitätseingeschränkte Personen mit (Elektro-)Rollstühlen sind in unseren Fahrzeugen selbstverständlich willkommen. In unseren Bussen gibt es Rampen sowie Plätze, die eine sichere Beförderung im Rollstuhl (UN/ECE-Norm R 107) garantieren.

Verkehrsunternehmen und Kommunen haben in den vergangenen Jahren sehr viel dafür unternommen, Menschen mit Behinderung den Zugang zum ÖPNV zu erleichtern. Denn Mobilität ist der Schlüssel zur gesellschaftlichen Teilhabe und Menschen mit Behinderungen haben laut Grundgesetz einen Anspruch auf gleichberechtigte Teilhabe am Alltagsleben.

Mitnahme von Elektromobilen nur unter strengen Bedingungen

In den Bussen von DB Regio Bus Nord können grundsätzlich leider keine Personen mit Elektromobilen mitgenommen werden. Aus Sicherheitsgründen haben wir uns für diese klare Regelung entschieden. Sie gründet auf den Empfehlungen des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen.

Von dieser Regelung ausgenommen sind Elektromobile (E-Scooter), die als beförderungstauglich gekennzeichnet sind. Das heißt, in der Bedienungsanleitung des E-Scooters findet sich ausdrücklich eine Freigabe zur Mitnahme des E-Scooters mit aufsitzender Person in geeigneten Linienbussen des ÖPNV. Der E-Scooter muss entsprechend gekennzeichnet sein (s.u.).

Folgende Aspekte müssen erfüllt sein:

  • Die Nutzer:innen des E-Scooters weisen diesen als medizinisches Hilfsmittel aus (Schwerbehindertenausweis mit min. Kennzeichnung G oder Nachweis der Kostenübernahme durch die Krankenkasse).
  • Der Bus ist technisch für die Beförderung geeignet und entsprechend gekennzeichnet (s.u.).
  • Der zu befördernde E-Scooter ist entsprechend gekennzeichnet (s.u.), hat eine maximale Länge von 1200 mm und fährt auf vier Rädern. Das Gesamtgewicht (Leergewicht + Körpergewicht + Zuladung) beträgt max. 300 kg.
  • Es ist ausreichend Platz im Bus, d.h. die gekennzeichneten Abstellflächen sind frei.
  • Der E-Scooter muss rückwärts auf dem Rollstuhlplatz und unmittelbar an der Anlehnfläche platziert werden. Der E-Scooter darf keine Anbauten haben, die den Kontakt zur Anlehnfläche verhindern.
  • Die Nutzer:innen können selbstständig korrekt in den Bus ein- und ausfahren und sich korrekt an der Anlehnfläche aufstellen.
  • Sind alle oben genannten Kriterien erfüllt, können die Nutzer:innen während der Fahrt auf dem E-Scooter sitzen bleiben. Wenn möglich bitten wir aber darum, einen Sitzplatz im Bus einzunehmen.

Piktogramm am E-Scooter:

Piktogramm am E-Scooter, welches das Gefährt als geeignet zur Beförderung im Bus ausweist.

Piktogramm am Bus:

Piktogramm am Bus

Hintergrund: Sicherheit für alle hat Priorität!

Für uns als Mobilitätsanbieter im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) ist es sowohl unsere Aufgabe als auch eine gesetzliche Vorgabe, alles zu tun, um unsere Fahrgäste sicher zu befördern. Bei der Mitnahme von Elektromobilen kam es in der Vergangenheit zu mehreren gefährlichen Situationen. Spezialisten haben sich deshalb mit dem Thema beschäftigt und das Gefahrenpotenzial der Fahrzeuge in Bussen untersucht. Das Ergebnis: Elektromobile drohen schon bei einer normalen Bremsung des Busses oder beim Fahren durch einen Kreisverkehr umzukippen. Insbesondere, wenn die Fahrzeuge quer zur Fahrtrichtung stehen oder auf drei Rädern fahren. Bei nassem Boden erhöht sich diese Gefahr noch. Nicht nur die Person auf dem Fahrzeug, auch andere Fahrgäste könnten durch das Umkippen verletzt werden. Das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit aller Fahrgäste ist hier zu beachten.

Für alle nicht gekennzeichneten E-Scooter und nicht gekennzeichneten Busse ist die Beförderung von E-Scootern zur eigenen Sicherheit und der Sicherheit der anderen Fahrgäste untersagt.